An dieser Stelle möchte ich Ihnen einen groben Eindruck verschaffen, welchen Einfluss der Streitwert auf die möglichen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) haben.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der zahllosen Faktoren, welche die Gebühren beeinflussen, nicht möglich ist, Ihnen eine abschließende Übersicht anzubieten. So wird die Gebühr für ein außergerichtliches Verfahren hälftig auf die Gebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet, wodurch es zu einer Ermäßigung der Kosten des Gerichtsverfahrens kommt. Andererseits können sich sämtliche Gebühren durch den Abschluss eines Vergleichs erhöhen.

Die Tabelle kann und soll damit lediglich als ein erster Anhaltspunkt für das Zusammenwirken von Streitwert und Anwaltskosten verstanden werden. Berücksichtigt werden nur die für Sie anfallenden Anwaltskosten in einem typischen Verfahrensgang ohne Besonderheiten. Nicht abgebildet sind etwa mögliche Auslagen des Verfahrens, mögliche Gebühren für einen Vergleichsschluss oder die Gerichtskosten. Für eine konkrete Auskunft für Ihren Fall stehe ich Ihnen jedoch gerne zur Verfügung.

Die jeweils angegebenen Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Streitwerttabelle

Streitwert (bis EUR) Außergerichtlich (EUR) Gerichtlich mit Gerichtstermin (EUR)
    Mit Prozesskostenhilfe (bis zu) Ohne Prozesskostenhilfe
500 83,54 0 157,68
1.000 147,56 0 261,80
2.000 255,85 0 470,05
3.000 334,75 0 621,78
4.000 413,64 0 773,50
5.000 492,54 136,85 925,23
8.000 729,23 502,77 1.380,40
12.000 958,19 841,92 1.820,70
18.000 1.100,51 1.032,32 2.094,40
25.000 1.242,84 1.222,72 2.368,10
50.000 1.822,96 2.130,10 3.483,73

 

Für weitergehende Auskünfte zu den Ihnen möglicher Weise entstehenden Kosten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.