Vertragsrecht und Zivilrecht

Die Bearbeitung zivilrechtlicher Mandate stellt den Kern meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Dort kommt dem Vertragsrecht eine herausragende Stellung zu. Das Vertragsrecht umfasst zum einen das Erstellen und Prüfen von vertraglichen Abreden. Darüber hinaus spielen Schwierigkeiten bei der ordnungsgemäßen Durchführung der gegenseitigen Pflichten eine ebenso große Rolle, wie die Frage, wann und unter welchen Umständen man sich von einem bestehenden Vertrag lösen kann.

Neben den "klassischen" Vertragstypen, wie

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Dienstleistungs- / Arbeitsvertrag

bearbeite ich auch besondere Vertragstypen, wie etwa Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen aus dem Familienrecht, mit seinen Eigenheiten und Besonderheiten.

Ich stehe Ihnen gerne bei den folgenden Problemstellungen zur Verfügung:

  • Das Eingehen von Vertragsverhältnissen
  • Das Beenden von Verträgen durch Kündigung, Anfechtung Rücktritt oder Widerruf
  • Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder zu späte Erfüllung des Vertrages
  • Gewährleistungsansprüche und Ansprüche aus Garantievertrag
  • Rückabwicklung beendeter Verträge und die Rückerstattung zu Unrecht erhaltener Leistungen
  • Anspruch auf Durchführung des Vertrages und auf Erhalt der vereinbarten Gegenleistung
  • Besondere Rechte, Pflichten und Ansprüche bei Verbraucherverträgen und Handelsgeschäften
  • Die Geltendmachung, gerichtliche Titulierung und Durchsetzung (Vollstreckung) vertraglicher Ansprüche