Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz / Unternehmerinsolvenz

Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die Insolvenz / das Insolvenzrecht für Privatleute und Selbständige.

Dies umfasst Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung und die Vorbereitung und die Einleitung Ihres Insolvenzverfahrens. Je nachdem, ob Sie lediglich private Schulden haben oder selbständig tätig sind oder waren, kommen dabei unterschiedliche Lösungsansätze in Betracht und es sind unterschiedliche Verfahren einzuhalten. Das Ergebnis sollte jedoch stets dasselbe sein: Ihr Weg aus den Schulden. Setzen sie sich einfach mit mir in Verbindung und ich berate sie gerne darüber, welches Verfahren für Sie das Einschlägige und Geeignete ist. Hier nur ein kurzer Überblick:

Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz

Sind Sie nicht selbständig tätig und waren es auch nie, so steht Ihnen in jedem Fall der Weg für die Privatinsolvenz offen. Die Höhe der Schulden und die Anzahl an Gläubigern spielt keine Rolle.

Haben Sie früher irgendwann einmal eine selbständige Tätigkeit ausgeübt, so kommt das Privatinsolvenzverfahren nur dann für Sie in Betracht, wenn Sie weniger als 19 unterschiedliche Gläubiger haben und keiner dieser Gläubiger Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis gegen Sie hat (etwa Gehalt, Sozialabgaben, Lohnsteuer). Andernfalls ist für Sie die Regelinsolvenz das richtige Verfahren.

Mehr Informationen über die Besonderheiten und den Ablauf des Privatinsolvenzverfahrens: Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz

Regelinsolvenz

Sind sie noch selbständig, so kommt nur das Regelinsolvenzverfahren für Sie in Betracht. Ebenso verhält es sich, wenn Sie früher einmal selbständig waren - egal in welchem Umfang - und Sie mehr als 19 Gläubiger haben. Auch dann, wenn sie weniger als 19 Gläubiger haben, ist die Regelinsolvenz das richtige Verfahren, wenn Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen sie geltend gemacht werden. Dies ist häufig dann der Fall, wenn Sie früher Angestellte hatten und diese Arbeitsverhältnisse nicht vollständig abgewickelt wurden.

Mehr Informationen über die Besonderheiten und den Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens: Regelinsolvenz für (früher) Selbständige.

Insolvenz oder außergerichtliche Schuldenbereinigung

Unter außergerichtlicher Schuldenbereinigung ist der Versuch zu verstehen, auch ohne ein förmliches Insolvenzverfahren die Entschuldung zu erreichen. Hierzu wird es aber in den allermeisten Fällen erforderlich sein, dass Sie über einen vertretbaren Zeitraum von 3-6 Jahren zumindest eine gewisse Zahlung an Ihre Gläubiger leisten können und diese zudem dazu bereit sind, danach auf einen verbleibenden Rest zu verzichten. Alternativ ist es auch möglich, alle Schulden im Wege einer einmaligen Zahlung eines größeren Betrages zu bereinigen. Der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist immer möglich, birgt aber auch gewisse Risiken.

Ist für sie das Privatinsolvenzverfahren einschlägig, so stellt sich diese Frage nicht: Vor dem Antrag auf Privatinsolvenz muss zwingend der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung unternommen werden. Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz.

Im Falle einer Regelinsolvenz entfällt dieser Zwischenschritt: Regelinsolvenz für (früher) Selbständige.

Ich gebe Ihnen gerne im Rahmen eines ersten Gesprächs eine Einschätzung ab, ob für Sie dieser Weg realistischer Weise in Betracht kommt oder nicht.