Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz

im Falle einer Privatinsolvenz besteht grundsätzlich die Möglichkeit, für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren Beratungshilfe zu beantragen. Für die Vorbereitung eines Regelinsolvenzverfahrens kann leider keine Beratungshilfe beantragt werden.

Mit den untenstehenden Kosten ist dabei das gesamte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren abgedeckt. Dies beinhaltet:

  • Die Erfassung Ihrer Schuldensituation
  • Die gesamte Korrespondenz mit Ihren Gläubigern
  • Die Auswertung der Auskünfte Ihrer Gläubiger und das Erstellen eines individuellen Schuldenbereinigungsplans
  • Jederzeitige Rücksprache mit mir
  • Sämtliche Auslagen und sonstige Kosten (Porto etc.) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer

Mit Beratungshilfe: 15,00 EUR

Verfügen Sie über einen Beratungshilfeschein, kostet Sie das gesamte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren lediglich 15,00 EUR. Dies ist grundsätzlich unabhängig von der Anzahl Ihrer Gläubiger. Nur wenn Sie wünschen, dass ich für Sie auch den Insolvenzantrag stelle und Sie bis zur Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens begleite, kommt noch eine Pauschalgebühr hinzu (siehe unten).

Ohne Beratungshilfe: ab 699,00 EUR

Auch wenn Sie keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein haben oder Beratungshilfe aus anderen Gründen nicht beantragen möchten, bleiben die Kosten transparent und richten sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger sowie danach, ob ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen werden kann oder nicht:

Pauschal mit bis zu 10 Gläubigern 699,00 EUR
je weiterer Gläubiger + 19,00 EUR
Nur bei erfolgreichem Abschluss
(keine Insolvenz erforderlich)
+ 249,00 EUR

Bitte beachten Sie, dass die Vergleichsgebühr (249,00 EUR) nur dann anfällt, wenn ein Zahlungsvergleich mit Ihren Gläubigern geschlossen wird und Sie damit keinen Insolvenzantrag stellen müssen. Sie ersparen sich dadurch Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren. Scheitert die außergerichtliche Schuldenbereinigung hingegen und Sie müssen einen Insolvenzantrag stellen, fällt diese Gebühr selbstverständlich nicht an!

Weitere Vertretung bei der Antragstellung: 199,00 EUR

Ist in Ihrem Fall ein Insolvenzverfahren erforderlich und trauen Sie sich die Antragstellung sowie den Schriftwechsel mit dem Insolvenzgericht nicht zu, übernehme ich gerne auch Ihre weitere Vertretung: Für eine Pauschale in Höhe von 199,00 EUR stelle ich den Insolvenzantrag für Sie und begleite Sie bis zur Eröffnung Ihres Insolvenzverfahrens.

Regelinsolvenzverfahren

Das Sie für die Vorbereitung und den Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens keine Beratungshilfe beantragen können, sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen. Sie können sich dabei an der obenstehenden Tabelle für das Verbraucherinsolvenzverfahren orientieren. In diesem Verfahren ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch nicht vorgeschrieben. Hat eine solcher Einigungsversuch ohnehin keine Aussicht auf Erfolg, kann dieser Schritt übersprungen werden und sogleich der Insolvenzantrag vorbereitet werden. In diesem Fall ist die Antragstellung bereits mit der Pauschalgebühr abgegolten. Eine zusätzliche Pauschale für die Antragstellung (199,00 EUR entfällt).

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie zu den Kosten oder den Leistungsumfang haben, zögern Sie bitte nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Ich erkläre Ihnen gerne, mit welchen Kosten Sie in Ihrem konkreten Fall zu rechnen haben und welche weiteren Möglichkeiten für Sie bestehen.